Rechtsprechung
BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 459
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verkauf eines Hauses mit ohne Baugenehmigung ausgebautem Speicher
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sachmängel - Baugenehmigung - Trockenspeicher - Genehmigung - Wohnraumnutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 459
Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines Trockenspeichers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Haftung des Grundstücksverkäufers wegen baurechtswidrigen Zustandes des Dachgeschosses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hauskauf: unerlaubter Speicherausbau als Sachmangel? (IBR 1991, 466)
Papierfundstellen
- BGHZ 114, 260
- NJW 1991, 2138
- NJW-RR 1991, 1353 (Ls.)
- ZIP 1991, 941
- MDR 1991, 967
- WM 1991, 1564
- BB 1991, 2114
- DB 1991, 1770
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81
Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90
Ein solcher Satz der Lebenserfahrung ist in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990, nicht aufgestellt worden.
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Es stellte lediglich einen weiteren Sachmangel dar, wenn es an der für eine der Nutzung gemäß dem Ausbauzustand erforderlichen Baugenehmigung fehlen sollte (Senatsurteile vom 20. März 1987 - V ZR 27/86, NJW 1987, 2511, 2512 und vom 26. April 1991 - V ZR 73/90, BGHZ 114, 260, 262). - BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
a) Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 100/02, NJW 2003, 2380, 2381), weil die Baubehörde die Nutzung der Wohnung jedenfalls bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung untersagen kann, und zwar unabhängig von der Frage, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme hätte erteilt werden können (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 73/90, BGHZ 114, 260, 262).Die Frage, ob bauliche Veränderungen überhaupt genehmigungsbedürftig sind, haben die Zivilgerichte als Vorfrage der Fehlerhaftigkeit der Kaufsache zu beantworten (vgl. nur Senat, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 73/90, aaO, S. 261).
Allerdings kommt es für die Frage des Sachmangels auf die Genehmigungsbedürftigkeit ausnahmsweise dann nicht an, wenn die Behörde bereits bei Gefahrübergang als dem auch bei Arglist nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblichen Zeitpunkt (…vgl. nur MünchKomm-BGB/Westermann, 6. Aufl., § 434 Rn. 51;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 72. Auflage, § 434 Rn. 8; ebenso zum früheren Recht Senat, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 73/90, aaO, S. 262) eine rechtsverbindliche Entscheidung dazu getroffen hat, ob der nach dem Kaufvertrag vorausgesetzten Nutzung öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1988 - V ZR 125/87, WM 1988, 1449, 1451).
Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 26. April 1991 (V ZR 73/90, BGHZ 114, 260, 262 f.) nichts anderes.
- OLG Frankfurt, 31.10.2023 - 6 U 210/22
Kaufvertraglicher Begriff "Wohnung" enthält keine Beschaffensheitsgarantie für …
Die Frage, ob bauliche Veränderungen überhaupt genehmigungsbedürftig sind, haben die Zivilgerichte als Vorfrage der Fehlerhaftigkeit der Kaufsache zu beantworten (vgl. nur BGH NJW 1991, 2138).
- BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten …
Die baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus ist ein Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer nicht verschweigen darf (…Senat: Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243, 2244 und BGHZ 114, 260, 262- std. Rspr.). - OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 2 U 9/18
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines …
Wird dem Käufer in solchen Fällen keine rechtsverbindliche behördliche Erklärung zugesichert, die den Käufern Bestandsschutz gewährleistet, so besteht nach der Rechtsprechung des BGH ein Sachmangel bereits darin, dass es an der baurechtlich gesicherten Befugnis fehlt, das Objekt auf Dauer für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu können (BGH, Urteil vom 30.04.2003, V ZR 100/02, zitiert nach juris; BGH, Urteil 07.12.1984, V ZR 141/83, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991, V ZR 73/90, zitiert nach juris).Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.04.1991 (V ZR 73/90, zitiert nach juris), das Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung grundsätzlich als Sachmangel bezeichnet.
- BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95
Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages
Sollte nämlich der Verkehrswert des Gebäudes vor dem Schadensfall infolge fehlender Baugenehmigung gemindert gewesen sein (so wie eine formelle Baurechtswidrigkeit einen Sachmangel im Kaufrecht begründen kann, vgl. Senat, BGHZ 114, 260) und erreichen die zur Wiederherstellung geltend gemachten Kosten den (höheren) Verkehrswert eines genehmigten Gebäudes, so könnte den Klägern bei dieser Berechnung ein im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigender Mehrwert zufließen. - OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14
Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; …
Das Fehlen einer Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Mangel dar, weil die Baubehörde die Nutzung jedenfalls bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung untersagen kann, unabhängig von der Frage, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme hätte erteilt werden können (BGHZ 114, 260; NJW 2013, 2182). - OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11
Wohnungskaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender …
Das Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar, weil die Baubehörde die Nutzung der Wohnung bis zur Erteilung einer Baugenehmigung untersagen kann (vgl. hierzu im weiteren BGH, Urt. v. 26.04.1991, V ZR 73/90, MDR 1991, 967;… BGH, Urt. v. 30.04.2003, V ZR 100/02, NJW 2003, 2380) und vorliegend auch untersagt hat. - OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
Ein Fehler ist nur dann zu verneinen, wenn eine rechtsverbindliche behördliche Zusage zur Duldung der Nutzung oder Erteilung der Genehmigung vorliegt (BGH, MDR 1991, S. 967;… BGH, NJW 2003, S. 2380, 2381). - BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99
Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen
Wurde ein Teil der Kellerräume von der Beklagten, wie sie behauptet, erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu Wohnzwecken umgestaltet, die zuständige Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht, so kann nicht ohne weiteres auf bedingten Vorsatz der Beklagten geschlossen werden (vgl. Senat, BGHZ 114, 260, 262 f;… Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990). - OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
- OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14
Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu …
- OLG Hamm, 22.06.2015 - 22 U 120/12
- OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04
Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der …
- OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11
Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen …
- OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
Obligatorische Rechte als Rechtsmangel
- OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95
Muß Wohnhausverkäufer fehlende Baugenehmigung unaufgefordert mitteilen?
- OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen …
- OLG Zweibrücken, 08.05.2008 - 4 U 74/07
Voraussetzungen der arglistigen Täuschung durch fachunkundigen Bauherrn
- OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Fehlen der bauaufsichtlichen Schlußabnahme
- LG Düsseldorf, 24.04.2002 - 2a O 309/01
Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Mehrfamilienhauses wegen eines Ausbaus …
- VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18
Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges …
- OLG Bamberg, 12.05.2017 - 3 U 58/16
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Netzanbindung
- BGH, 21.02.2008 - V ZR 119/07
Pflicht des Verkäufers einer noch zu errichtenden Immobilie zur Unterrichtung …
- OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Gewährleistung ; Offenbarungspflicht; Wohnraum; Nutzung von Zubehörräumen; …
- OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
Kaufvertrag über 2 Eigentumswohnungen: Stillschweigende Zusicherung der Eignung …
- OLG Hamm, 13.04.1999 - 34 U 137/98
Gewährleistung bei mangelhaftem Kachelofen
- OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 71/06
Grundstückskaufvertrag: Aufklärungspflicht über fehlende Wohnnutzungsmöglichkeit; …
- BGH, 15.01.1993 - V ZR 202/91
Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine
- OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - 21 U 162/04
Schadensersatzanspruch bei Abweichung von der Baufreistellungsbescheinigung
- OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Zweckentfremdung: Gewerbemietvertrag nichtig?
- LG Mönchengladbach, 15.11.1991 - 2 S 528/90
Mietminderung bei Androhung behördlicher Zwangsräumung
- OLG Naumburg, 03.03.2015 - 12 U 146/14
Kaufvertrag über im Rohbau steckengebliebenes Bauwerk: Pflicht des Verkäufers zur …
- OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02
Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen …
- KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei …
- OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 5 U 106/20
Rückforderung einer Bargeldzahlung für die Durchführung von Ausbauarbeiten an …
- KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
Werkvertrag: Beachtlichkeit der Anforderungen an Arbeitsstätten beim Erwerb einer …
- LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 16 O 375/08
- LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker …
- LG Köln, 01.12.2009 - 5 O 321/09
Muss Verkäufer über ungenehmigten Spitzbodenausbau aufklären?
Rechtsprechung
BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz - Aufwendung - Mangelfreiheit - Rentabilitätsvermutung - Vermessungskosten - Erschließungskosten - Zugesicherte Eigenschaft - Beweiserleichterung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Ersatz entwerteter Aufwendungen bei Vertragsstörungen
- rechtsportal.de
BGB § 249, § 252 Satz 2, § 463 Satz 1
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 114, 193
- NJW 1991, 2277
- ZIP 1991, 798
- MDR 1991, 967
- WM 1991, 1522
- BB 1991, 2035
- DB 1991, 2126
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Die Rechtsprechung lehnt es ab, wegen der Störung nutzlos gewordene ("frustrierte") Aufwendungen bereits deshalb als ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden anzuerkennen, weil der Berechtigte sie im Vertrauen auf die Vertragsgemäßheit der Gegenleistung vorgenommen hat (…BGH aaO; weiter BGHZ 57, 78, 80 f; 99, 182, 196) [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85].Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85];… BGH, Urt. v. 23. September 1982, III ZR 196/80, NJW 1983, 442, 443).
b) Die Rentabilitätsvermutung läßt dem Schuldner zwar den Nachweis offen, daß sich der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 239; 99, 182, 197 f [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]).
- BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] können sie nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (BGHZ 71, 234, 239;… BGH, Urt. v. 18. Juni 1979, VII ZR 172/78, NJW 1979, 2034, 2035).Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85];… BGH, Urt. v. 23. September 1982, III ZR 196/80, NJW 1983, 442, 443).
b) Die Rentabilitätsvermutung läßt dem Schuldner zwar den Nachweis offen, daß sich der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 239; 99, 182, 197 f [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] können sie nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (BGHZ 71, 234, 239;… BGH, Urt. v. 18. Juni 1979, VII ZR 172/78, NJW 1979, 2034, 2035).Die bei der Schadenszurechnung zum Kausalitätsgesichtspunkt hinzutretende wertende Betrachtung (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] verbietet es, Umstände, die außerhalb des Wirkungsbereichs der Rentabilitätsvermutung, des synallagmatischen Austauschs von Leistung und Gegenleistung, stehen, zu deren Widerlegung heranzuziehen.
- BGH, 06.03.1987 - V ZR 200/85
Zusicherungsfähige Eigenschaften einer Gaststätte
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten ist erfolglos geblieben (Urteil des Senats vom 6. März 1987, V ZR 200/85, LM BGB § 459 Nr. 84).Den Aufwendungen für die Erlangung des Kaufgrundstücks und die Innehabung von Eigentum und Besitz steht nur die rechtlich gesicherte Möglichkeit gegenüber, das Grundstück ohne objektgebundene Hindernisse des öffentlichen Rechts (vgl. Revisionsurteil im Grundverfahren vom 6. März 1987, aaO) als Diskothek zu nutzen.
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Für andere, den Schaden verringernde Vorteile haben die Beklagten, die hierfür die Darlegungslast tragen (BGHZ 94, 195, 217) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84], im einzelnen nichts vorgebracht. - BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Wenn auch danach eine Schätzungsgrundlage nicht geschaffen werden kann, müßte der Anspruch auf Ersatz der "frustierten" Aufwendungen allerdings scheitern (BGHZ 91, 243, 256 f) [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]. - BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70
Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Die Rechtsprechung lehnt es ab, wegen der Störung nutzlos gewordene ("frustrierte") Aufwendungen bereits deshalb als ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden anzuerkennen, weil der Berechtigte sie im Vertrauen auf die Vertragsgemäßheit der Gegenleistung vorgenommen hat (…BGH aaO; weiter BGHZ 57, 78, 80 f; 99, 182, 196) [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]. - BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des …
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]; BGH, Urt. v. 23. September 1982, III ZR 196/80, NJW 1983, 442, 443). - BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88
Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Eine weitere Aufgliederung und Ergänzung der Sachdarstellung wird dann nur erforderlich, wenn der Vortrag der Gegenseite hierzu Anlaß gibt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 1990, III ZR 87/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Darlegungslast 1). - BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher …
Auszug aus BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] können sie nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (BGHZ 71, 234, 239; BGH, Urt. v. 18. Juni 1979, VII ZR 172/78, NJW 1979, 2034, 2035). - BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80
Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag - …
- BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16
Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben …
Es trifft auch zu, dass der Senat die Ersatzfähigkeit jedenfalls der Vertragskosten, die der Sache nach frustrierte Aufwendungen sind, als Schaden deshalb bejaht hat, weil sie neben dem Kaufpreis zu den Aufwendungen gehören, die zur Erlangung der Kaufsache notwendig sind (Senat, Urteil vom 19. April 1991 - V ZR 22/90, BGHZ 114, 193, 197). - BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
a) Beschränkt der Käufer den Schadensersatz auf die Rückabwicklung des Leistungsaustausches (Immobilie gegen Kaufpreis) und auf die Erstattung der mit dem Vertragsschluss verbundenen Nebenkosten (Notargebühren, Maklerprovision u.ä.; vgl. Senat, BGHZ 114, 193, 197), muss er sich als hierzu kongruenten Vorteil nur die ersparte Abnutzung eines andernfalls erworbenen gleichartigen Leistungsgegenstandes, also die durch die Nutzung eingetretene Wertminderung der Kaufsache, anrechnen lassen.Das ist dem Käufer möglich, weil er bei einem auf das Erfüllungsinteresse gerichteten Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung seine Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und die Kosten ersetzt verlangen kann, die ihn allein aufgrund des Umstandes trafen, dass er Empfänger der - mangelhaften - Gegenleistung wurde (vgl. Senat, BGHZ 114, 193, 197 u. 199).
Zu einer Anrechnung des Mietwerts besteht ferner Anlass, wenn der Käufer im Rahmen des großen Schadensersatzes Erstattung der von ihm während seiner Nutzungsdauer für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Immobilie aufgewandten Kosten verlangt (gewöhnliche Erhaltungskosten, Versicherungen, Lasten usw., vgl. dazu Senat, BGHZ 114, 193, 199).
- BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines …
Auch die auf der Basis des vereinbarten Erwerbspreises gezahlte Maklerprovision und die Grunderwerbssteuer können als frustierte Aufwendungen nach § 635 BGB anteilig erstattungsfähig sein, wenn der Kläger die entsprechenden Leistungen im Vertrauen darauf erbracht hat, daß der Bauträger die Wohnungen in der als vereinbart geltenden Größe erstellen werde und die Rentabilitätsvermutung nicht widerlegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1991 - V ZR 22/90, BGHZ 114, 193).
- BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98
Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines …
b) Erwiesene Aufwendungen sind zu ersetzen, wenn die Vermutung, daß sie durch die Gegenleistung des Verkäufers aufgewogen worden wären ("Rentabilitätsvermutung"), nicht ausgeräumt ist, oder wenn nach § 252 Satz 2 BGB mit Wahrscheinlichkeit aus einem weiteren Geschäft ein Vermögenszufluß zu erwarten gewesen wäre, der sie und die weiter zur Erzielung eines Gewinnes erforderlichen Aufwendungen aufgewogen hätte; daß ein Gewinn erzielt worden wäre, ist nicht Voraussetzung des Anspruchs (im Anschluß an BGHZ 114, 193).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197;… zuletzt Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845 und vom 24. September 1999, V ZR 71/99, z. Veröff.
Eine allgemeine Vermutung, die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr werde sich rentieren, mithin Aufwendungen der Klägerin für das Folgegeschäft, die Tätigkeit als Bauträgerin, durch dessen Ergebnis ausgeglichen werden, besteht nicht (BGHZ 114, 193, 200).
Den Aufwendungen stehen die Vermögenszuflüsse gegenüber, die von dem Gläubiger nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnten (BGHZ 114, 193, 202;… Urt. v. 24. September 1999 aaO).
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Dies gilt auch für die Sonderumlage, denn die Rentabilitätsvermutung ist nicht auf die Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung beschränkt (im einzelnen Senat BGHZ 114, 193, 197 ff). - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03
Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln
Es kann dahinstehen, ob bei einer Gestaltungserklärung wie der Kündigung überhaupt eine spätere Genehmigung in Betracht kommt (dagegen BGH 29. Mai 1991 - VIII ZR 214/90 - BGHZ 114, 193; 22. Oktober 1999 - V ZR 401/98 - BGHZ 143, 42). - BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217; 114, 193, 196) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen, das er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gehabt hätte (…Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO.; BGHZ 126, 131, 134 f). - OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14
Schadensersatz statt der Leistung
Kosten, die dem Erwerber erst durch eine weitere rechtsgeschäftliche Entscheidung treffen, gehören jedenfalls grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen (Anschluss an BGH Urt. v. 19.04.1991 - V ZR 22/90 = BGHZ 114, 193 = NJW 1991, 2277;… BGH Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 167/04 = NJW-RR 2006, 1309).Die Grundbesitzabgaben stellen eine beim großen Schadensersatz erstattungsfähige Position das (für die Grundsteuer: BGH, Urt. v. 19.04.1991 - V ZR 22/90 = BGHZ 114, 193 = NJW 1991, 2277, zitiert nach juris, dort Rz. 17).
Der BGH lehnt es aber ab, infolge der Leistungsstörung nutzlos gewordene (sog. "frustrierte") Aufwendungen bereits deshalb als ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden anzuerkennen, weil der Berechtigte sie im Vertrauen auf die Vertragsgemäßheit der Gegenleistung vorgenommen hat (BGH, Urt. v. 19.04.1991 - V ZR 22/90 = BGHZ 114, 193 = NJW 1991, 2277, zitiert nach juris, dort Rz. 12 mwN).
Auch besteht keine allgemeine (Rentabilitäts-)Vermutung, dass die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr sich rentieren und Aufwendungen für Folgegeschäfte durch deren Ergebnisse ausgeglichen werden (…s. BGH, Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 167/04 = NJW-RR 2006, 1309 Rz. 24; v. 19.04.1991, a.a.O. Rz. 15).
Kosten, die dem Erwerber erst durch eine weitere rechtsgeschäftliche Entscheidung treffen, gehören jedenfalls grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen (vgl BGH, Urt. v. 19.04.1991, a.a.O. Rz. 15).
- OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 78/04
Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkaufvertrag: Ersatz vergeblicher Aufwendungen …
Letztere sollen nicht erfasst werden, weil sie auch unter der Geltung der Rentabilitätsvermutung im Rahmen des § 463 BGB nicht ersatzfähig waren (BGHZ 114, 193, 196 f.). - BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines …
Der Schadensersatzanspruch erfaßt die Kaufpreisdifferenz aus dem Weiterverkauf (60.000 EUR) und unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung (Senat BGHZ 114, 193; 143, 41) die frustrierten Aufwendungen (Verkaufs- und Vollzugskosten, Maklergebühr, Umzugskosten, Abstandszahlung an den Mieter, 30.596,95 DM); das gleiche gilt grundsätzlich für die durch die Finanzierung des Kaufpreises entstandenen Aufwendungen. - BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
- BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04
Rechtsfolgen der Kündigung des Werkvertrages im Hinblick auf bis dahin …
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91
Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte
- OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: Bemessung und …
- BGH, 30.06.1993 - XII ZR 136/91
Keine Rentabilitätsvermutung für nutzlose Aufwendungen bei Rücktrittsrecht der …
- BGH, 28.11.1997 - V ZR 178/96
Parteifähigkeit einer Vor-GmbH; Ersatz von Verwendungen des Käufers nach …
- OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
Verschweigen bekannter Unfallschäden durch den Verkäufer eines Fahrzeugs
- BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90
Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks
- OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 89/93
Oscarverleihung - § 249 BGB, Frustrationsschaden, Rentabilitätsvermutung
- OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Zweckentfremdung: Gewerbemietvertrag nichtig?
- BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
- LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
Kokille zum Stranggießen
- BGH, 19.12.1997 - V ZR 274/96
Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines verkauften Grundstücks
- OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07
Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über die Übernahme von Anliegerbeiträgen …
- KG, 02.07.1998 - 8 U 7893/96
- BGH, 14.01.1998 - VIII ZR 23/97
Ersatz nutzloser Aufwendungen beim Scheitern eines Koordinierungsvertrags
- LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
- OLG Köln, 22.05.2014 - 15 U 180/13
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines Pkw
- OLG München, 30.06.1992 - 5 U 2001/91
Kenntnis des Käufers von der Mangelhaftigkeit einer Wohnung bei Aufklärung …
- OLG Köln, 13.12.1995 - 19 U 69/94
Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens
- OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
- OLG Köln, 15.12.1995 - 19 U 69/94
Unrichtigkeit Schiedsgutachten
- OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 29/02
- OLG Saarbrücken, 04.04.2000 - 4 U 439/99
Erneuerung der Bremsscheiben als zugesicherte Eigenschaft
- OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92